Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für chiropraktische Behandlungen in der Regel nicht (mit Ausnahme der BKK24, IKK SüdWest und SECURVITA, in der Regel wird hierfür auch ein Rezept benötigt).
Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen die Kosten häufig ganz oder teilweise (je nach individuellem Versicherungs-Tarif). Eine 100%ige Erstattung können wir daher nicht garantieren.
Steuerpflichtige und gesetzlich versicherte Patienten können die Kosten in der Regel als Gesundheitskosten bzw. „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben.